Zahlung von Gewerbesteuern durch das bundeseigene EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft die im Rahmen meiner Wahlkreisarbeit an mich herangetragene Information zu, dass die bundeseigene EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH, für die die Bundesregierung gegenüber dem Parlament auskunftspflichtig ist, aus bundesrechtlichen Gründen keine Gewerbesteuer abzuführen hat, und wenn ja, was ist die rechtliche Grundlage dafür?