Zahlung vereinbarter Lohnanteile durch tariflich gebundene Arbeitgeber
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Vertritt die Bundesregierung die Meinung, dass tariflich gebundene Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Zahlung aller tariflich vereinbarten Lohnanteile verpflichtet sind, und wenn ja, wie begründet sie, dass bei dem Lohnzuschuss in Höhe von 100 Prozent für ein tariflich entlohntes Arbeitsverhältnis nach § 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II – Sozialer Arbeitsmarkt) tariflich vorgesehene Einmalzahlungen (§ 91 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – SGB III) nicht berücksichtigt werden?