Zählung schwerbehinderter Beschäftigter zur Berechnung der Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB IX
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum werden schwerbehinderte Menschen, die mithilfe des Budgets für Arbeit eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgenommen haben, wie der Fragestellerin berichtet wurde, bei der Zählung der schwerbehinderten Beschäftigten zur Berechnung der Ausgleichsabgabe nach § 160 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) nicht berücksichtigt, und plant die Bundesregierung dies zu ändern?