Zahlung eines Abschlags von 75 Prozent eines Rechnungsbetrages durch die Beihilfestelle der Bundeswehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum wurden die durch die massiven Rückstände in der Bearbeitung von Beihilfeanträgen der Bundeswehr im August 2013 zugesagten Abschlagszahlungen in Höhe von 75 Prozent eines Rechnungsbetrages zwischen 1 000 und 2 500 Euro nur an 22,5 Prozent der Versorgungsempfängerinnen bzw. Versorgungsempfänger ausgezahlt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/342)?