Zahlung einer Weiterbildungsprämie an Rehabilitanden im Zuständigkeitsbereich der Rentenversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung bei Rehabilitanden, die eine Reha-Maßnahme über die Rentenversicherung erhalten, nun ebenfalls eine Weiterbildungsprämie nach § 131a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zu zahlen, um die Ungleichbehandlung mit beruflichen Rehabilitanden in Zukunft zu beenden, nachdem die Ungleichbehandlung zwischen Rehabilitanden und Schwerbehinderten bei der Gewährung eines Mehrbedarfs über das SGB II während Integrationsmaßnahmen ab 2023 teilweise ausgeglichen wird?