Zahlung des Mindestlohns durch Träger der Assistierten Ausbildung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern prüft die Bundesagentur für Arbeit bei der Vergabe von Maßnahmen von AsA nach § 130 SGB III, ob Träger, die sich innerhalb der Ausschreibung bewerben, verpflichtet sind, den Mindestlohn zu zahlen, demzufolge überwiegend Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III anbieten?