Zahlung des Mindestbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung für alle geringfügig beschäftigten Arbeitslosengeld-II-Bezieher
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird derzeit für alle Arbeitslosengeld-II-Beziehenden, die geringfügig beschäftigt sind, der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (nach § 166 Absatz 1 Nummer 2a SGB VI) gezahlt, und trifft dies auch für diejenigen zu, die freiwillig sozialversichert sind?