Zahlung des Entschädigungswertes im Rahmen des kommunalen Vorkaufs von Immobilien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält es die Bundesregierung, um der Spekulation bei Immobilienverkäufen in Ballungsräumen entgegenzuwirken, für erforderlich, im Falle kommunalen Vorkaufs (etwa in Milieuschutzgebieten) den dem Käufer gemäß § 28 BauGB zu zahlenden Entschädigungswert regelmäßig weit unterhalb des kaufvertraglich vereinbarten sowie des bisher gemäß § 194 BauGB zu ermittelnden Verkehrswertes ansetzen zu lassen, und wird die Bundesregierung dazu kurzfristig eine Änderung der genannten Vorschriften sowie der Wertermittlungsverordnung mit einer derart moderaten neuen Wertkategorie für solche Vorkaufsfälle entwerfen (www.taz.de/Berliner-Wohnungsmarkt/!5591257/)?