Zahlung des Betreuungsgeldes in Form von Gutscheinen bei ALG II-Bezug
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie schätzt die Bundesregierung die rechtlichen Möglichkeiten eines Betreuungsgeldmodells ein, das zwischen Eltern differenziert, die ALG II beziehen und für diese die Auszahlung in Form eines Gutscheins vorsieht und jenen Eltern, die kein ALG II bekommen und für diese eine Barauszahlung des Betreuungsgeldes vorsieht?