Zahlung der Zusatzbeiträge der Krankenkassen bei ALG-II-Bezug
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, die Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) zu verpflichten, die Zusatzbeiträge der Krankenkassen selbst zu zahlen, und wenn ja, sieht sie damit das Existenzminimum der ALG-II-Bezieher unterschritten?<br /> <br /> Unter welchen Bedingungen könnten die Zusatzbeiträge durch den Bund übernommen werden, und plant die Bundesregierung, die Bezieher von ALG II – für den Fall, dass der Bund die Kosten übernimmt – zu verpflichten, die Krankenkasse zu wechseln?