Zahlung der Umsatzsteuer durch Händler auf Online-Marktplätzen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Händler – etwa aus dem asiatischen Raum –, die für den Verkauf Onlinemarktplätze wie Ebay und Amazon und deren Lager nutzen, auch Umsatzsteuer zahlen – dies besonders mit Blick auf Schätzungen zu so entgangenen Umsatzsteuereinnahmen in Höhe von schätzungsweise mindestens 800 Mio. Euro jährlich (vgl. Sendung "kontraste" vom 23. Februar 2017), und teilt die Bundesregierung meine Ansicht, dass die Onlinemarktplatzbetreiber für die Umsatzsteuerschuld der Händler haften sollten, wie es etwas in Großbritannien der Fall ist (bitte begründen)?