Zahlung der sogenannten Ghetto-Rente für Personen ohne Mindestversicherungszeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern prüft die Bundesregierung rechtliche und außergerichtliche Möglichkeiten, Menschen, die während des Nationalsozialismus als Kinder in Ghettos arbeiten mussten, die sogenannte Ghetto-Rente nach dem deutschen ZRGB zukommen zu lassen, auch wenn sie die vorgeschriebenen fünf Jahre Anwartschaft unterschritten haben, und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Möglichkeiten, Menschen, die laut ZRGB sehr geringe Entschädigungen enthalten, auch über das ZRGB hinaus finanziell zu entschädigen?