Zahlung der Maklercourtage beim Immobilienerwerb
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum favorisiert die Bundesregierung die hälftige Teilung der Maklercourtage gegenüber dem Bestellerprinzip beim Immobilienerwerb, wenn in 80 Prozent der teuersten Städte für den Kauf von Einfamilienhäusern (vgl. Bundestagsdrucksache 19/14174, Antwort zu Frage 1) die hälftige Teilung bereits existiert und es dort somit zu keinerlei finanzieller Entlastung für die Käuferinnen und Käufer beim Eigentumserwerb kommt?