Zahlung der Energiepreispauschale an Rentner
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung keine Rechts- bzw. Gerechtigkeitsprobleme, dass nicht alle Rentnerinnen und Rentner die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro (EPP II) erhalten, beispielsweise Rentenbezieher berufsständischer Versorgungseinrichtungen oder Vorruheständler, und gibt es Pläne der Bundesregierung, alle Rentnerinnen und Rentner zu entlasten?