Zahl der Aufenthaltserlaubnisse nach § 25b Aufenthaltsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche genaueren Angaben zur Zahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 25b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) kann die Bundesregierung, auch aufgrund von Angaben der Bundesländer (Angaben nach dem Ausländerzentralregister lagen Anfang März 2016 noch nicht vor, vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7800), machen (bitte nach Bundesländern und wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen bzw. Ergebnisse der Neuregelung des Bleiberechts nach § 25b AufenthG?