Wortlaut der Richtlinie für Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Wortlaut hat die nach § 217f Absatz 4b SGB V bis zum 31. Januar 2018 durch den GKV-Spitzenverband zu erlassende Richtlinie mit Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme?