Wortlaut der aktuell gültigen Zusammenarbeitsrichtlinie für Staatsanwaltschaften und Verfassungsschutzämter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie lautet nach Kenntnis der Bundesregierung der Wortlaut der derzeit gültigen Zusammenarbeitsrichtlinie für Staatsanwaltschaften und Verfassungsschutzämter (sollte der Wortlaut aus darzulegenden rechtlichen Gründen nicht wiedergegeben werden können, bitte die wesentlichen Bestimmungen zum strafermittelnden Umgang mit V-Leuten der Nachrichtendienste des Bundes und deren Mitarbeitern zusammenfassend darstellen)?