Wohnungslosigkeit vermeiden - Wohnungslose unterstützen - SGB II überarbeiten
<span>Anpassung des SGB II an Bedürfnisse Wohnungsloser: Regelungen in den Bereichen Mietschuldenübernahme, Bezugsdauer bei stationärer Unterbringung, Genehmigungspflicht bei Umzügen, Kürzungen bei Leistungen für Unterkunft als Sanktionsmittel, Hilfeangebote und Beratungsinfrastruktur für von Gewalt betroffene Frauen, Beschäftigungsangebote für Wohnungslose sowie Einstellung und Fortbildung bedürfnisgeschulten Personals</span>