Wohnungen und sozial-kulturelle Einrichtungen im Eigentum des Bundeseisenbahnvermögens
Auslaufen des Erbbaurechts innerhalb der nächsten fünf Jahre: Verlängerung bzw. Neufestsetzung, Schutzmaßnahmen sowie Konditionen der Kaufangebote für die jetzigen Nutzungsnehmer bzw. zur Überführung in kommunales Eigentum oder in eine bundeseigene Wohnungsgesellschaft, Vorhaben zum Verkauf an Dritte oder zur anderweitigen Nutzung, Zeitplan für die Information und rechtliche Grundlagen, Aufstellung einer Sozialcharta und Vergabeverfahren im Falle der Veräußerung<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)