Wohnsitzregelung für im Inland geborene Kinder von schutzberechtigten Personen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie rechtfertigt die Bundesregierung mögliche Konstellationen bei der Anwendung der Wohnsitzregelung nach § 12a Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, in denen im Inland geborene Minderjährige eine Wohnsitzverpflichtung erhalten, obwohl ihre Eltern bzw. Verwandten einer solchen nicht (mehr) unterliegen, und steht nach Auffassung der Bundesregierung, wie ich meine, eine solche Rechtsfolge im Widerspruch zum Sinn und Zweck der Norm, weil sie für die Minderjährigen eine rechtliche Schlechterstellung gegenüber ihren Eltern bzw. Verwandten darstellt?