Wohngeldzahlung für in einer Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern lebende junge Erwachsene und Berechnung der Wohnraumangemessenheit
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Ist der Bundesregierung bekannt, dass von Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) das Wohngeld von jungen Erwachsenen, die zwar mit ihren Eltern in einer Wohnung wohnen, aber aufgrund eigener Einkünfte aus der Bedarfsgemeinschaft der Eltern fallen, ganz oder teilweise den Eltern zugerechnet wird, und wie bewertet die Bundesregierung die rechtliche Zulässigkeit dieses Vorgehens?<br /> <br /> Wie wird in der benannten Konstellation die Wohnraumangemessenheit der Bezieherin/des Beziehers von Arbeitslosengeld II bzw. der Bedarfsgemeinschaft berechnet?</span>