Wochenhöchstarbeitszeit begrenzen und Arbeitsstress reduzieren
Senkung der Wochenhöchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von 48 auf 40 Stunden, Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit, Dokumentation der Arbeitszeit, Ausgleichsregelungen für Mehrarbeit, Erlass einer Anti-Stress-Verordnung im Arbeitsschutz, Verankerung des Rechts auf zeitlich befristete Arbeitszeitreduzierung im Teilzeit- und Befristungsgesetz, Einfügung erzwingbarer Mitbestimmungsrechte für Betriebs- und Personalräte betr. Fragen der Zeitsouveränität, Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben sowie Bestimmung der Arbeitsmenge im Betriebsverfassungs- und Bundespersonalvertretungsgesetz