Wissenschaftliche Weiterentwicklung der Vorgaben zur Pflegepersonalbemessung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind der Bundesregierung die Ergebnisse der wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Vorgaben zur Personalbemessung nach § 137l Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) bekannt, die bis zum 31. Dezember 2024 dem Bundesministerium für Gesundheit vorzulegen waren, und wenn ja, welche Ergebnisse wurden konkret vorgelegt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die weitere Umsetzung?