Wirtschaftsprüfung von Parteien im Fall der Finanzierung aus dem Ausland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Wirtschaftsprüferaufsicht und die Finanzverwaltung sicher, dass die Wirtschaftsprüfer der Parteien ihren gesetzlichen Prüfungspflichten nach § 23 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Parteien (PartG) im Fall der Finanzierung der Parteien aus dem Ausland nachkommen und ebenso die staatlichen Steuerbehörden im Hinblick darauf, dass keine Steuerhinterziehung vorliegt, beispielsweise durch die Ausstellung von Spendenbescheinigungen für Spenden, die nicht zulässig sind?