Wirtschaftlichkeitsprüfungen gemäß §§ 106 ff. SGB V von Cannabis-Verordnungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern unterliegen Cannabis-Verordnungen nach dem neuen § 31 Absatz 6 SGB V zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung Wirtschaftlichkeitsprüfungen gemäß § 106 ff. SGB V, und inwiefern haben Ärztinnen und Ärzte nach Kenntnis der Bundesregierung bei einer Cannabis-Verordnung entsprechende Sanktionen zu befürchten, wenn die in § 31 Absatz 6 SGB V genannten Kriterien für den Leistungsanspruch erfüllt sind?