Wirtschaftlichkeitsbewertung von Instandhaltungsmaßnahmen an den Bundeswasserstraßen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Berechnungsgrundlage liegt der Entscheidung über die Instandhaltung von Seewasserstraßen zu Grunde, wenn gemäß § 8 Absatz 5 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) Instandhaltungsmaßnahmen nur durchgeführt werden, wenn sie wirtschaftlich sind?