Wirtschaftlichkeit eines isolierten Ausbaus einzelner technischer Bauwerke innerhalb von Wasserstraßen der Klasse IV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit hält die Bundesregierung den isolierten Ausbau einzelner technischer Bauwerke innerhalb von Wasserstraßen der Klasse IV, wie beispielsweise Schleusen, für Schubverbände, die aufgrund ihrer Größe die Wasserstraße nur auf Basis einer Ausnahmegenehmigung passieren dürfen, wirtschaftlich für sinnvoll, wenn für die Wasserstraße selbst auf absehbare Zeit kein Ausbau geplant ist, der die Ausnahmegenehmigung zum Befahren obsolet machen würde?<br /> <br /> Für welche Wasserstraßen der Klasse IV bestehen derzeit in Deutschland Ausnahmegenehmigungen für das Befahren mit Schubverbänden, die die vorgeschriebenen Abmessungen überschreiten, und wie viele Schubverbände betrifft das jährlich jeweils?