Wirtschaftlichkeit bei Strecken- und Straßenbauprojekten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist bei den im Vordringlichen Bedarf der Ausbaugesetze (Bundesschienenwegeausbaugesetz und Bundesfernstraßenausbaugesetz) eingestuften Vorhaben der Bedarf in jedem Fall so weit nachgewiesen, dass bei allen Projekten die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wurde, so dass diese Projekte mithin zur Realisierung bis 2030 bestimmt sind und es im weiteren Verfahren ausschließlich noch um das „Wie“ geht, und bildet der im Bundesverkehrswegeplan 2030 angegebene Betrag von 17,9 Mrd. Euro noch sachgerecht den Finanzmittelbedarf der so genannten Schleppe ab – also der Bedarf für die Aus- und Neubauvorhaben des Bedarfsplans Schiene ab 2031?