Wirkungsvolle Sanktionen zur Stärkung von Europäischen Betriebsräten umsetzen
Aufnahme folgender Regelungen in das Zweite Gesetz zur Änderung des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes: Durchsetzung von Sanktionen bei Verstößen gegen die Richtlinie 2009/38/EG, Festschreibung eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs bei gesetzeswidrigen Maßnahmen, Zutrittsrecht für ausländische europäische Betriebsräte (EBR) in deutsche Betriebe, Festschreibung des Rechts auf nachbereitende Sitzung analog der Regelung im Betriebsverfassungsgesetz, Recht zur Hinzuziehung beratender Sachverständiger und Gewerkschaftsbeauftragter auch für EBR-Verhandlungsgremien