Wirkung des einkommensteuerlichen Ehegattensplittings für die Jahre 2011 bis 2015
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch fällt nach Schätzung der Bundesregierung das Volumen der Wirkung des einkommensteuerlichen Ehegattensplittings jeweils für die Jahre 2011 bis 2015 aus, und wie verteilt sich dieses Volumen auf Ehepaare bzw. Lebenspartnerschaften mit steuerlich berücksichtigungsfähigen Kindern, Ehepaare bzw. Lebenspartnerschaften mit aktuell nicht mehr aber früher steuerlich berücksichtigungsfähigen Kindern sowie kinderlose Ehepaare bzw. Lebenspartnerschaften?