Wirksamkeit von Antibiotika erhalten - Einsatz in der Tierhaltung auf vernünftiges Maß reduzieren
Änderung des Arzneimittelgesetzes: Einführung einheitlicher Abgabepreise für den Verkauf von Antibiotika durch Tierärzte an Tierhalter, Aufhebung der Möglichkeit zur Rabattgewährung für Hersteller, Einsatz bestimmter Antibiotika (z.B. Fluorchinolone und Cephalosponurrine der dritten und vierten Generation) nur in klar erkennbaren Ausnahmefällen; Verbesserung der Haltungsbedingungen von Nutztieren: Qualzuchtverbot, Besatzdichtenreduzierung, Umweltreize und Beschäftigungsmaterial für die Haltungsumwelt