Wirksamkeit und Konsequenzen des Programms Kommunal-Kombi unter Berücksichtigung der im April 2009 geänderten Richtlinien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit des Programms „Kommunal-Kombi“ unter Berücksichtigung der im April 2009 geänderten Richtlinien sowie vor dem Hintergrund der geringen Inanspruchnahme, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus hinsichtlich der Frage, ob und gegebenenfalls wie der Kommunal-Kombi über die derzeit geltende Befristung bis zum 31. Dezember 2009 fortgeführt werden soll (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/13282 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)?