Wirksamkeit-Risiko-Relation des Medikaments Iberogast
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie kann die Bundesregierung die derzeitige Zulassung von Iberogast® gegenüber Patientinnen und Patienten verantworten vor dem Hintergrund, dass nach der Erklärung der Bundesregierung (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 99 auf Bundestagsdrucksache 19/775) die Voraussetzung einer positiven Wirksamkeits-Risiko-Relation (durch das laufende Gerichtsverfahren und der damit verbundenen bisher nicht umgesetzten Textänderung der Fachinformation) derzeit nicht gegeben ist, und dadurch die Wirksamkeits-Risiko-Relation von Iberogast, der Argumentation der Bundesregierung folgend, zurzeit also faktisch negativ ausfällt?