Wirksamkeit des Arbeitsschutzkontrollgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit des Arbeitsschutzkontrollgesetzes, insbesondere für Beschäftigte in der Fleischindustrie, sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes? <br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die geänderte Rechtslage auch im europäischen Ausland, insbesondere in den Niederlanden, beispielgebend wirkt, und wie beurteilt die Bundesregierung die Situation von Werkvertragsarbeitnehmern, die in den Niederlanden arbeiten und in Deutschland leben?