Wirksamkeit der Arbeit der Beiräte bei den Jobcentern erhöhen
Schaffung gesetzlicher Voraussetzungen für Kompetenzerweiterung der Beiräte: Beratungsrecht in allen Grundsatzfragen zu Leistungen nach SGB II, Mitbestimmung über öffentlich geförderte Beschäftigung, Akteneinsichtsrecht, Benennung der Beiratsmitglieder durch die entsendenden Kommunen, Interessenvertretungen und Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes anstatt Berufung durch die Trägerversammlung der Jobcenter