Wirksamkeit aufenthaltsrechtlicher Verbote zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Wirksamkeit der aufenthaltsrechtlichen Verbote zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit bzw. der gesetzlichen Beschäftigungsverbote (vgl. www.bmas.de/DE/Arbeit/Fachkraeftesicherung-und-Integration/Migration-und-Arbeit/Flucht-und-Asyl/arbeitsmarktzugang-fuer-fluechtlinge.html) hinsichtlich deren Einfluss auf die Mitwirkung in aufenthaltsrechtlichen Verfahren, und welche Schlüsse zieht sie daraus?