Wirksame Bekämpfung der Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen
Keine Einstufung von Ländern als sichere Herkunftsländer bei fehlendem Verbot der Genitalverstümmelung, Überprüfung von Ghana und Senegal; Verlängerung der Verjährungsfrist für Opfer, Schwerpunkte bei Forschungsauftragsvergabe im Bereich Prävention und Aufklärung, Publikmachung des Straftatbestands der Körperverletzung, Angebot von Fortbildungs- und Sensibilisierungskampagnen in Zusammenarbeit mit den Ländern, sichere Unterkünfte für Opfer, Einbeziehung der Eltern, im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit: Hinweisen auf Maßnahmen zur Überwindung der Genitalverstümmelung (sog. „Maputo-Protokoll“); Unterstützung überregionaler Projekte, Gründung einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Federführung des BMZ, Einsetzen für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, Gleichstellung der Geschlechter, Hinweisen auf Maßnahmen zur Bekämpfung jeglicher Verletzungen der Frauenrechte auf europäischer Ebene