Wirksame Begrenzung missbräuchlicher Abmahnungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die – laut Medienberichten – von Seiten der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP geäußerte Sorge, dass mit der zeitlichen Verzögerung beim Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken das erklärte Ziel der Bundesregierung, die missbräuchlichen Abmahnungen wirksam zu begrenzen, nicht mehr erreicht werden kann und dass er damit den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die zu Unrecht abgemahnt und mit überhöhten Gebühren überzogen werden, einen Bärendienst erwiesen hat?<br /> <br /> Teilt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Einschätzung, dass er ohne Not einen Kompromiss zwischen den Koalitionsfraktionen "ausgehebelt" hat, der zwar insgesamt als nicht weitgehend genug anzusehen ist, um dem Abmahnmissbrauch wirksam zu begegnen, der aber als ein wichtiger erster Schritt zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher angesehen werden kann, und wie erklärt er diesen, dass die Bundesregierung – wie in allen anderen Fragen bei der Modernisierung des Urheberrechtes – weiterhin untätig bleibt?