Wildtierhandel und -haltung in Deutschland einschränken und so den Tier- und Artenschutz stärken
Einsatz für EU-weites Einfuhrverbot von Wildfängen für den kommerziellen Lebendtierhandel gefährlicher Arten und Krankheitserreger übertragender Tiere und für eine EU-Verordnung gegen die Ausbreitung invasiver nichtheimischer Arten, Prüfung des Imports falsch deklarierter Wildfänge, Einsatz für EU-weite artspezifische Erfassung aller Wildtier-Importe und Importverbot für im Herkunftsland geschützte Arten, strenge Tierschutzauflagen für Tierbörsen sowie Verkaufsverbot von Wildfängen, Einrichtung von Auffangstationen für Wildtiere in den Ländern, bundeseinheitlichee Regelungen für die Privathaltung gefährlicher Wildtiere