Wiederherstellung eines rechtskonformen Zustandes der manipulierten VW-Fahrzeuge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass die mit der Behebung der eingestandenen Abgasmanipulationen der VW AG verbundene Wiederherstellung eines rechtskonformen Zustandes der manipulierten Fahrzeuge nicht gleichzusetzen ist mit dem in Artikel 46 der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG und in Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 maßgeblichen Begriff der Sanktionen ("durch Gesetze angedrohte Strafmaßnahmen […], die darauf ausgerichtet sind, konkretes Fehlverhalten zu unterbinden und damit Rechtsnormen durchzusetzen" (Wikipedia)), und prüft die Untersuchungskommission den Erlass von konkreten Strafmaßnahmen gegen den VW-Konzern wegen der eingestandenen Rechtsverstöße bei der Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen (bitte begründen)?