Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Beschluss im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung so zu verstehen, dass an den gesetzlichen Regelungen der Festlegung der Zusatzbeiträge nichts geändert wird, außer der Zahlung, die dann paritätisch durch Versicherte und Arbeitgeber bzw. Rententräger erbracht wird, und wie hoch wird – gemäß den Schätzungen des Schätzerkreises und den für frühere Jahre verfügbaren Daten – die Differenz der Beitragszahlungen (Sonder- und Zusatzbeitrag) durch Versicherte und Arbeitgeber in den Jahren von 2005 bis 2018 jeweils gewesen sein (bitte für jedes Jahr angeben)?