Wiedergutmachungsleistungen für die Opfer der sogenannten Zwangsgermanisierung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung angesichts des Umstandes, dass das Land Nordrhein-Westfalen nach meiner Kenntnis aus dem Härtefonds zur Unterstützung von Opfern des Nationalsozialismus aus Billigkeitsgründen vor wenigen Monaten erstmals eine Entschädigungszahlung an ein Opfer der sogenannten "Zwangsgermanisierung" vorgenommen hat, bereit, ihre bisher ablehnende Haltung bezüglich Wiedergutmachungsleistungen für diese Opfergruppe rassistischer Verfolgung zu überdenken (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12433) und beispielsweise wenigstens bei Vorliegen sozialer Härte Einmalzahlungen zu gewähren, u. U. auch an im Ausland lebende Opfer (bitte ggf. erläutern), und wenn nein, warum nicht?