Wiedererteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Rampe A 861 Rheinfelden Süd
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie lautet nach Kenntnis der Bundesregierung der Verfahrensstand der in der Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes liegenden Wiedererteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Rampe A 861 Rheinfelden-Süd für den sogenannten "kleinen Grenzverkehr", und wie will die Bundesregierung vor diesem Hintergrund einen solchen vereinfachten Warenverkehr für ortsansässige Unternehmen im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet künftig sicherstellen?