Wiedererhebung der Vermögensteuer ohne Änderung des Vermögensteuergesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Würde durch die vom Bundesfinanzministerium vorgeschlagene Neubewertung der Immobilien für die Grundsteuer auch eine Wiedererhebung der Vermögensteuer ohne Änderung des Vermögensteuergesetzes möglich oder sogar obligatorisch (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2019-02-25-reform-grundsteuer.html)?