Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen der EU-Mitgliedstaaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung zu den Vorschlägen einiger EU-Mitgliedstaaten, in bestimmten Situationen die Kontrollen an den Binnengrenzen einseitig oder bilateral wieder einzuführen, und inwieweit hält die Bundesregierung diese Vorschläge mit dem Grundwert der europäischen Freizügigkeit für vereinbar?