Wiedereinführung des Nachholfaktors bei der Rentenwertberechnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung mit Blick auf das für 2021 wahrscheinliche Greifen der Schutzklausel (sogenannte "Rentengarantie'"), in der Rentenformel den sogenannten Nachholfaktor – wie er bis 2018 gesetzlich vorgesehen war – bei der Rentenwertberechnung wieder einzuführen, zumindest für den Fall, dass das Rentenniveau selbst nach dem Jahr 2021 deutlich über 48 Prozent liegt, und damit über der durch die Bundesregierung eingeführten Haltelinie, und falls nein, wie begründet die Bundesregierung dies mit Blick auf eine nachhaltige und generationengerechte Finanzierung der Rente?