Wiedereinführung der Grundsteuer C für unbebaute Flächen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hält es die Bundesregierung für machbar, eine Grundsteuer C zur Verbesserung der „Verfügbarmachung von Grundstücken für Wohnzwecke“ (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD) ohne Änderung des Grundgesetzes zur Bundesgesetzgebung wiedereinzuführen, und inwiefern verhandelt die Bundesregierung mit den Ländern über eine Neugestaltung der Gutachterausschüsse, um die Feststellung von Bodenwerten zu vereinheitlichen?