Wiedereinbürgerung bestimmter vor Mai 1949 geborener Kinder
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung im Ausland lebenden ehelichen und nichtehelichen Kindern von ausländischen Vätern und vormals deutschen Müttern, deren Staatsbürgerschaft zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen wurde oder die ihre Staatsbürgerschaft auf Grund der Heirat mit einem nichtdeutschen Ehemann verloren haben, die Wiedereinbürgerung ermöglichen, wenn sie vor dem 23. Mai 1949 geboren sind, nicht unterhaltsfähig sind oder die deutsche Sprache nicht auf dem Sprachniveau B1 beherrschen (siehe auch "Ausgebürgert bleibt ausgebürgert", taz vom 14. Januar 2019), und bis wann sollen alle noch diesbezüglichen Probleme gelöst sein?