Wiederbelebung und Entschädigung von Altstiftungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung inzwischen die vom Deutschen Bundestag bis zum 1. Juli 2022 erbetene Prüfung abgeschlossen, welche Möglichkeiten bestehen, um Altstiftungen, die während der NSZeit und in der ehemaligen DDR zu Unrecht aufgehoben oder aufgelöst wurden, wiederzubeleben und zu entschädigen (vgl. auch Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 56 auf Bundestagsdrucksache 20/4141), und wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, bis wann wird sie abgeschlossen (bitte konkreten Zeitrahmen angeben)?