Wiederaufnahme von Abschiebungen nach Griechenland im Rahmen des Dublin-Systems
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche neuen Erkenntnisse legt die Bundesregierung der Wiederaufnahme von Abschiebungen im Rahmen des Dublin-Systems nach Griechenland zugrunde, die es erlauben würden, trotz aktuellen Berichten von Nichtregierungsorganisationen, die von einem "lebensgefährdenden Unterbringungsmanagement" für Flüchtlinge und Asylsuchende in Griechenland sprechen (www.proasyl.de/news/griechenland-tausende-fluechtlinge-schutzlos-in-der-kaelte-und-bald-endet-der-abschiebestopp/), der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bereits 2011 festgestellten "erniedrigenden Haft- und Lebensbedingungen" (EGMR, 21. Januar 2011 – M.S.S. gegen Belgien und Griechenland, Rs.30696/09, 367), aufgrund derer Abschiebungen nach Griechenland rechtswidrig wären, nicht mehr als fortbestehend zu betrachten (bitte begründen)?